Beratung

nach §95 Abs 1a AußStrG

Diese Beratung brauchen Sie, wenn Sie vor einer einvernehmlichen Scheidung stehen.

Sie können alleine oder gemeinsam den Termin wahrnehmen, um entlang des Gesetzestextes alle wichtigen Informationen für die emotionale Sicherheit Ihrer Kinder/Ihres Kindes, während der Trennungsphase und danach, zu erhalten. Die Beratung wird auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten und Sie erhalten auf Wunsch Feedback über das, was Ihnen schon gut gelingt und Ihr Verbesserungspotential.

Nach der Beratung erhalten Sie die Bestätigung über die Absolvierung zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.

Siehe auch links: § 95Abs 1a AußStrG Qualitätsstandards und Empfehlungen