Familien-, Eltern- bzw. Erziehungsberatung

nach §107 Abs 3 Z1 AußStrG

Diese Beratung suchen Sie, wenn Ihnen im Zuge eines Verfahrens über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt, Familien-, Eltern- bzw. Erziehungsberatung durch das Gericht verordnet wurde.
Möglicherweise haben Sie sehr widersprüchliche Gefühle dabei, ärgern sich sogar oder wollen am Liebsten aufgeben, weil Sie meinen, schon „alles versucht“ zu haben.

Geben Sie der Beratung eine Chance, danach zu suchen, was für Sie hilfreich ist, um letztlich Ihrem Kind aus dem Leiden unter dem Konflikt herauszuhelfen und Hoffnung auf Besserung der Situation zu geben.

Siehe auch links: §107 Abs 3Z1 AußStrG Qualitätsstandards zur Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung